Rufen Sie uns an unter +49 21 51 390 33-0 info@krefeld.com

Mit unserer jahrelangen Erfahrung behandeln wir Sie kompetent und beraten Sie unabhängig und objektiv.
Wir betreuen Sie optimal nach dem aktuellen Stand der Medizin. Sie sollen die Praxis mit dem Gefühl verlassen, dass Ihre Probleme soweit wie möglich gelöst und alle Fragen beantwortet sind..

Bieten Sie eine Sprechstunde für Selbstzahler und Privatpatienten an?
Ja! Unsere Sondersprechstunde ist reserviert für Selbstzahler und Privatpatienten zur Erbringung von Leistungen, die über die im Sozialgesetz SGB V vorgesehene Grundversorgung hinaus gehen. Teilen Sie uns am besten schon bei der Terminvereinbarung mit, ob Sie privat versichert sind. In der Privatsprechstunde haben wir besonders viel Zeit für Sie und können Ihnen einen optimierten und erweiterten Service anbieten, der Ihnen die Möglichkeit gibt, auf Leistungen zurückzugreifen, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden, und die von Kassenpatienten nur durch eigene Zuzahlungen genutzt werden können. Kassenpatienten können als Selbstzahler selbstverständlich ebenfalls unsere Sondersprechstunde nutzen, wenn sie mit eigenen Zuzahlungen z. B. von Vorsorgeleistungen Gebrauch machen wollen. Die Sondersprechstunde steht somit auch allen offen, die für Ihre Augengesundheit in Form der Vorsorge auf eigene Kosten mehr tun wollen.
Bieten Sie eine Sprechstunde für Selbstzahler und Privatpatienten an?
Ja! Unsere Sondersprechstunde ist reserviert für Selbstzahler und Privatpatienten zur Erbringung von Leistungen, die über die im Sozialgesetz SGB V vorgesehene Grundversorgung hinaus gehen. Teilen Sie uns am besten schon bei der Terminvereinbarung mit, ob Sie privat versichert sind. In der Privatsprechstunde haben wir besonders viel Zeit für Sie und können Ihnen einen optimierten und erweiterten Service anbieten, der Ihnen die Möglichkeit gibt, auf Leistungen zurückzugreifen, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden, und die von Kassenpatienten nur durch eigene Zuzahlungen genutzt werden können. Kassenpatienten können als Selbstzahler selbstverständlich ebenfalls unsere Sondersprechstunde nutzen, wenn sie mit eigenen Zuzahlungen z.B. von Vorsorgeleistungen Gebrauch machen wollen. Die Sondersprechstunde steht somit auch allen offen, die für Ihre Augengesundheit in Form der Vorsorge auf eigene Kosten mehr tun wollen.
Kann ich einen Termin online vereinbaren?
Wir bieten diesen Service der Online-Terminvereinbarung nur für unsere Sonder- bzw. Privatsprechstunde an. Hier erbringen wir außervertragliche Leistungen wie Vorsorgeuntersuchungen, Gutachten und IGeL etc., die zwar in der Regel von den privaten Krankenversicherungen, meist aber nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt werden.
Wie bekomme ich bei Ihnen als Kassenpatient einen Termin?
Wir haben für unterschiedliche Anliegen unterschiedliche Zeitfenster und Sprechstunden.
In der Regelsprechstunde kümmern wir uns um Patienten mit chronischen Augenerkrankungen und planen dies lange im Voraus. Diese Sprechstunde für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen ist meist langfristig mit unseren “Stammpatienten” ausgebucht und bietet kaum Platz für “Neupatienten”.
Unsere Sondersprechstunde außerhalb der pflichtgemäßen Öffnungszeiten ist reserviert für Privatpatienten und zur Erbringung von Leistungen, die über die im Sozialgesetz SGB V vorgesehene Grundversorgung hinausgehen. Hier haben wir besonders viel Zeit für Sie und bieten Ihnen einen optimierten Service. Dies können Sie auch als “Kassenpatient” wählen. Für Vorsorgeuntersuchungen – die weniger kosten, als Sie vielleicht befürchten – bietet sich das an und wird gern genutzt. Fragen Sie bitte gezielt danach.
Kann ich einen Termin bei einem bestimmten Arzt vereinbaren?
Selbstverständlich können Sie Ihren Termin bei dem Arzt Ihrer Wahl vereinbaren. Am einfachsten können Sie dies als Selbstzahler oder Privatpatient mit einer Online-Terminvereinbarung oder auch telefonisch tun. Natürlich können Sie den Wunsch, von welchem Arzt Sie untersucht werden möchten, auch telefonisch mitteilen.

Wir haben für unterschiedliche Anliegen unterschiedliche Zeitfenster und Sprechstunden. Deshalb ist es bei der Terminplanung hilfreich, wenn Sie uns möglichst genau Ihre Wünsche und Bedürfnisse mitteilen. Falls sie bereits viele Monate im Voraus einen Termin bei uns vereinbart haben, könnte es passieren, dass Sie wegen fortbildungs- oder urlaubsbedingter Abwesenheit Ihres Wunscharztes ausnahmsweise von einem der anderen Ärzte behandelt werden. Dieser kann aber alle wichtigen Informationen aus Ihrer Krankengeschichte abrufen.

Muss man in Ihrer Praxis lange warten?
Nein, mit einer überdurchschnittlich langen Wartezeit ist bei uns nicht zu rechnen.

Wir sind eine „Bestellpraxis“. Das ermöglicht uns eine gute Planung von Terminen und eine Reduzierung von Wartezeiten am Untersuchungstag. Wir haben für unterscheidliche Anliegen unterschiedliche Zeitfenster und Sprechstunden. Deshalb ist es bei der Terminplanung hilfreich, wenn Sie uns möglichst genau Ihre Wünsche und Bedürfnisse mitteilen. Augenärztliche Notfälle sind natürlich jederzeit möglich, so dass es hierduch vereinzelt zu Verzögerungen kommen kann. Dies ist aber eher die Ausnahme. Mit einem vereinbarten Termin werden Sie auch möglichst zeitnah aufgerufen.

Kann man unmittelbar vor Ihrer Praxis parken?
Sie können sogar direkt im Behnisch-Parkhaus parken. Die Einfahrt erreichen Sie über die Marktstraße. Sie parken am bequemsten in der Tiefgarage des Behnisch-Hauses (über 400 Plätze auf 4 Ebenen, Deckenhöhe 2,20m). Einfahrt über die Marktstraße vom Ostwall aus. Geben Sie hierzu in Ihrem Navigationsgerät die Adresse „Marktstr. 3“ ein. Innerhalb des Parkhauses möglichst weit nach hinten durchfahren.

Sie erreichen unsere Praxis im 2. Obergeschoß trockenen Fußes mit dem Aufzug im „Kern A“, das ist der letzte vor der Ausfahrtspindel. Andere Parkhäuser in der Nähe sind östlich das Sparkassen-Parkhaus, südlich das Kaufhof-Parkhaus, westlich das Parkhaus Schwanenmarkt und nördlich das ARAL / C&A-Parkhaus an der Ecke Königstraße / St. Anton-Straße.

Weitere Informationen zum Behnisch-Parkhaus finden Sie hier.

Kann ich mich mit dem Taxi vor Ihrer Praxis absetzen lassen?
Als gehbehinderte Person können Sie sich mit dem Taxi vor unserer Praxis absetzen lassen.
Die Petersstraße ist zwar Fußgängerzone, eine direkte Anfahrt für Gehbehinderte ist jedoch möglich. Die Taxifahrer sind informiert. Für Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit dem Vermerk „aG“ (für „außergewöhnliche Gehbehinderung“) ist die Anfahrt jederzeit gestattet.
Wie erreicht man Ihre Praxis am besten mit öffentlichen Verkehrsmitteln?
Mit dem Bus oder der Straßenbahn erreichen Sie unsere Praxis am besten über die nächstgelegene Haltestelle „Ostwall / Rheinstraße“ („U.d.U.“ = „Unter der Uhr“). Von dort aus gehen Sie am besten in die Petersstraße, die in einer Häuserdurchfahrt nahe der Fußgänger-Ampel über den Ostwall mündet. Sie folgen der Straße Richtung Königstraße und biegen bei der ersten Gelegenheit (“Gaststätte Sausalitos”) nach links. Nach etwa 100m finden Sie den Eingang mit der Hausnummer 122.

Alternativ können Sie vom Ostwall über die Neue Linner Straße gehen und dann vor dem großen Durchgang durch das BehnischHaus zur Königstraße nach rechts in die Petersstraße einbiegen.
Eine zusätzliche Wegbeschreibung und einen Link zu Google-Maps finden Sie hier

Kann man Ihre Praxis mit einem Handicap barrierefrei erreichen?
Ja, auch mit einem Rollstuhl oder mit starker Einschränkung des Gehens können Sie über das Behnisch-Parkhaus und / oder über Aufzüge im BehnischHaus unserer Praxis barrierefrei erreichen. Im Erdgeschoss ist zudem eine spezielle behindertengerechte Toilette vorhanden benutzbar mit dem sog.
Führen Sie auch ambulante Augenoperationen durch?
Wir sind eine rein konservativ tätige Augenarztpraxis. Wir operieren also nicht. Bei uns fließt kein Blut. Wir arbeiten allerdings mit unterschiedlichsten modernen Lasertechniken.
Gerne beraten wir Sie vor operativen Eingriffen umfassend. Wir prüfen auf Wunsch, ob der Eingriff für Sie sinnvoll und möglich ist und wählen mit Ihnen zusammen die bestmögliche Klinik und den bestmöglichen Operateur für Sie aus. Nach einer Operation übernehmen wir wieder Ihre Betreuung und die Nachsorge „vor Ort“ in unserer Praxis.
Beraten Sie auch vor operativen Eingriffen ("Zweitmeinung")?
Selbstverständlich. Es ist nicht ungewöhnlich, dass uns Patienten für eine zweite Meinung konsultieren, da wir selbst nicht operieren. Aus Sicht vieler Patientinnen und Patienten können wir daher neutraler untersuchen und objektiv beraten. Sie erfahren bei uns, ob ein geplanter Eingriff notwendig, sinnvoll oder bei Ihnen überhaupt möglich ist. Wir untersuchen Sie auch auf die Eignung für die operative Korrektur einer Fehlsichtigkeit z.B. Lasertherapie (LASIK, LASEK, PRK, SMILE), intraokulare Kontaktlinse („ICL“), ‘clear-lens-extraction’, und anderer, vergleichbarer Wahl-OPs und klären Sie auch über alternative Möglichkeiten auf, wie Sie Ihr Sehen verbessern können.
Für die Beratung in unserer Praxis steht das Wohl Ihrer Augen und damit “Safety First” im Vordergrund.

Da wir Ihnen als konservativ tätige Augenarztpraxis keine operativen Wahlleistungen oder Brillen verkaufen wollen, können Sie davon ausgehen, dass Sie bei uns objektiv untersucht und beraten werden. Sie sind also auch für eine solche Beratung bei uns richtig und willkommen. Als Privatpatient und Selbstzahler können Sie hierfür von unserer Sondersprechstunde (Privatsprechstunde) Gebrauch machen, bei der wir uns für derartig wichtige Beratungen besonders viel Zeit nehmen können.

Erstellen Sie auch Sehtests und Gutachten?

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Bieten Sie eine Kindersprechstunde an?
Wir haben eine Sprechstunde für Säuglinge und Kinder bis zum 8. Lebensjahr, in der unsere speziell ausgebildete Orthoptistin Untersuchungen zur Bewegung und Stellung der Augen, Vorsorgeuntersuchungen bei Säuglingen und Kleinkindern zur richtigen Sehentwicklung und Behandlungen von Sehschwächen und Schielen im Kindesalter durchführt. Da es für solche Leistungen nur ein sehr begrenztes Angebot gibt, bitten wir um Verständnis für dadurch entstehende Wartezeiten auf Termine für „Neupatienten“, selbst wenn es sich um kostenpflichtige, vom Kinderarzt empfohlene Vorsorgeuntersuchungen handeln sollte. Bitte halten Sie entsprechende Termine unbedingt ein bzw. sagen Sie ggf. möglichst frühzeitig ab, damit wir einen solchen Termin anderweitig vergeben können und die Wartezeiten nicht noch länger werden.
Benötige ich bei einem echten Notfall einen Termin?
Sofern Sie eine Verletzung am Auge in Folge eines Unfalls erlitten haben oder wenn bei Ihnen plötzliche und außergewöhnlich starke Beeinträchtigungen des Sehens oder Beschwerden an einem oder an beiden Augen auftreten, sollten Sie sich sofort in augenärztliche Behandlung begeben. Notfälle und akute Erkrankungen können weder wir noch Sie planen. Wir werden Sie ohne Termin schnellstmöglich symptombezogen versorgen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, das dies nicht für bereits länger bestehende Befindlichkeitsstörungen gelten kann.
Was ist die Sondersprechstunde?
Unsere Sondersprechstunde ist reserviert für Selbstzahler und Privatpatienten und damit zur Erbringung von privatärztlichen Leistungen.
Teilen Sie uns am besten schon bei der Terminvereinbarung mit, ob Sie privat versichert sind oder ob Sie uns als Selbstzahler konsultieren möchten.

Wir haben für unterschiedliche Anliegen unterschiedliche Zeitfenster und Sprechstunden. Deshalb ist es bei der Terminplanung hilfreich, wenn Sie uns möglichst genau Ihre Wünsche und Bedürfnisse mitteilen.

Als Selbstzahler und Privatpatient können Sie Termine in der Sondersprechstunde gerne auch online vereinbaren.

Können Kassenpatienten auch Termine in der Sondersprechstunde vereinbaren?
Ja, gerne! Selbstverständlich sind auch gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten eingeladen z.B. von den wichtigen Vorsorgeleistungen in der Sondersprechstunde Gebrauch zu machen. Im Unterschied zur Regelsprechstunde müssen die Leistungen in der Sondersprechstunde und die private Vorsorge jedoch aus der eigenen Geldbörse selbst bezahlt werden. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Leistungen der Sondersprechstunde nicht. Dennoch ist jeder Kassenpatient, der vorsorglich zum Erhalt seiner Sehkraft – und damit seiner Lebensqualität – mehr tun möchte, ebenfalls willkommen, wenn er / sie die Leistungen aus eigener Tasche bezahlen möchte. Gerne klären wir Sie bei Interesse zuvor über die Kosten auf.
Wie erhalte ich ein Rezept?
Rezepte erhalten Sie nach einem Untersuchungstermin bei entsprechender Indikation. Folgerezepte bei chronischen Erkrankungen können Sie in unserer Praxis praktisch ohne Wartezeit abholen (lassen). Ein Rezeptversand per Post erfolgt in der Regel nicht. Auf jeden Fall ist ein Versicherungsnachweis und eine Prüfung durch unsere Ärzte erforderlich.
Was bietet Ihre Praxis noch an Besonderheiten?
Neben der Augenheilkunde auf höchstem Niveau, haben Sie bei dem Besuch unserer Praxis folgende Vorteile:
Gute Erreichbarkeit mit dem PKW und mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Tiefgarage im Haus, Lage im Stadtzentrum, umgeben von attraktiven Einkaufsmöglichkeiten und ansprechender Gastronomie, weit gefächerte Öffnungszeiten, Sprechstunden auch an Brückentagen (wir sind rund um das Jahr für Sie da, ohne urlaubsbedingte Schließungen), kurze Wartezeiten, angenehmes, großzügiges Praxis-Ambiente, barrierefreie Räumlichkeiten, VIP-Service mit Recall und Durchwahlnummer für Privatpatienten.